Re: Bahn und Telekom - Bahn wechselt von Vodafone zu T-Mobile
bahneiß man tatsächlich worauf man sich bei der Bahn einlässt? Es gibt
> so weit ich weiß keine andere Gesellschaft, die so weitgehend von der
> Verbraucherschutz- und Produkthaftungsgesetzgebung befreit ist, wie
> die Deutsche Bahn. Wenn andere Firmen ein Produkt verkaufen, müssen
> sie entweder dafür sorgen, dass die Produkte die versprochenen
> Qualitäten aufweisen, oder dafür geradestehen und im schlimmsten Fall
> auch die Folgekosten der Kunden tragen. Bei der Bahn hast du aber
> nichts zu sagen, wenn du eine Leistung kaufst und diese Leistung von
> der Bahn nicht geliefert wird. Spätestens mit der Einführung
> zuggebundener Fahrkarten, die im Prinzip nur einen einseitigen
> Nachteil aufweisen (der Kunde muss diesen Zug nehmen, die Bahn muss
> den Zug aber nicht bereitstellen oder nach dem Fahrplan fahren),
> sollte auch die Bahn haften müssen, wenn sie ihre Versprechungen
> nicht halten kann.
gibts das nicht auch beim fliegen? da war frueher mal was in den
medien, das flugzeuge gerne ueberbucht werden, und manche passagiere
guckten in die roehre. weiss aber nicht, was daraus geworden ist. und
die problematik mit dem fahrplan ist ja offensichtlich. ich vermute
es waere ziemlich teuer, die bahn puenktlich zu machen.
und wegen verbraucherschutz: kann die bahn sich da einfach ausnehmen?
oder hat schon mal jmd. versucht, dies gerichtlich zu klaeren (kenne
mich da nicht aus).
gruesse
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[…] Ich denke das Produkt bahnfahren ist sehr wohl ziemlich unattraktiv. > aber “verarscht” finde ich uebertrieben. […]
Pingback von deine Bahn Infos » Re: Bahn und Telekom - Bahn wechselt von Vodafone zu T-Mobile — 17. April 2008 @ 16:03