Datenkrake Bahn - Bahn erweitert Online-Service zum Fahrpl…
Ich frage mich was als nächstes kommt. Verknüpfung der Fahrkarte mit
dem Polizeilichen Führungszeugnis samt
Gewegungsprofil-Zwangs-Vorgenehmigung im Innenministerium?
Die Unfähigkeit einen Geschäftsprozess zu definieren darf nicht als
Alibi verwendet werden um fundamentale Datenschutzrechte mit Füßen zu
treten (z. B. das Zwangs-Verknüpfen von Fahrkarten mit
personenbezogenen Daten). Derartig fehldefinierte Geschäftsprozesse
gehören IMHO eigentlich grundsätzlich verboten.
Was ist falsch am Prozess? Ganz einfach: Wenn ich schon eine
Personenverfolgungskennziffer (umschrieben mit Ausweis-ID) habe,
warum überhaupt die Fahrkarte noch ausdrucken? Einfach die
verwendete Karte durch das Lesegerät beim Schaffner ziehen und gut
ist. Meine KK habe ich jedenfalls schneller zur Hand als das Bündel
Fahrkarten. Und dank RFID geht das ganze später sogar noch voll
Schaffnerlos - kein RFID und die Tür bleibt zu, Schwarzfahrer kommen
erst gar nicht mehr in den Zug!
Oder alternativ halt so, daß man sich die Fahrkarte dann vor
Fahrtantritt schnell aus dem Automaten holt. Vorbereiten am PC, dann
im Bahnhof schnell die Karte in den Automaten gesteckt, dieser
Rattert kurz, schon hat man die fertige (normale!) Fahrkarte. (RFID
geht auch da.)
So könnte ein (sinnvoller!) Geschäftsprozesse aussehen. Fragt sich
also, warum die Bahn solch offensichtlichen Unsinn macht. An der
Technischen Unfähigkeit der Bahn liegt es *definitiv*nicht*. Das
momentane Schema ist gewollt! Warum, das darf jeder jetzt mal selber
spekulieren. Datenkraken wie die Bahn sind für mich jedenfalls
gestorben.
-Tino
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