• Kündigung
  • Datenkrake Bahn - Bahn erweitert Online-Service zum Fahrpl…

    Ich frage mich was als nächstes kommt. Verknüpfung der Fahrkarte mit
    dem Polizeilichen Führungszeugnis samt
    Gewegungsprofil-Zwangs-Vorgenehmigung im Innenministerium?
    Die Unfähigkeit einen Geschäftsprozess zu definieren darf nicht als
    Alibi verwendet werden um fundamentale Datenschutzrechte mit Füßen zu
    treten (z. B. das Zwangs-Verknüpfen von Fahrkarten mit
    personenbezogenen Daten). Derartig fehldefinierte Geschäftsprozesse
    gehören IMHO eigentlich grundsätzlich verboten.
    Was ist falsch am Prozess? Ganz einfach: Wenn ich schon eine
    Personenverfolgungskennziffer (umschrieben mit Ausweis-ID) habe,
    warum überhaupt die Fahrkarte noch ausdrucken? Einfach die
    verwendete Karte durch das Lesegerät beim Schaffner ziehen und gut
    ist. Meine KK habe ich jedenfalls schneller zur Hand als das Bündel
    Fahrkarten. Und dank RFID geht das ganze später sogar noch voll
    Schaffnerlos
    - kein RFID und die Tür bleibt zu, Schwarzfahrer kommen
    erst gar nicht mehr in den Zug!
    Oder alternativ halt so, daß man sich die Fahrkarte dann vor
    Fahrtantritt schnell aus dem Automaten holt. Vorbereiten am PC, dann
    im Bahnhof schnell die Karte in den Automaten gesteckt, dieser
    Rattert kurz, schon hat man die fertige (normale!) Fahrkarte. (RFID
    geht auch da.)
    So könnte ein (sinnvoller!) Geschäftsprozesse aussehen. Fragt sich
    also, warum die Bahn solch offensichtlichen Unsinn macht. An der
    Technischen Unfähigkeit der Bahn liegt es *definitiv*nicht*. Das
    momentane Schema ist gewollt! Warum, das darf jeder jetzt mal selber
    spekulieren. Datenkraken wie die Bahn sind für mich jedenfalls
    gestorben.
    -Tino

    04:02 |

    Keine Kommentare »

    Noch keine Kommentare.

    RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag. | TrackBack URI
    You can also bookmark this on del.icio.us or check the cosmos

    Einen Kommentar hinterlassen

    You must be logged in to post a comment.